AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen mobiles Pferdetraining / Reitunterricht Elisabeth Adam:
Gesundheit von Pferd und Mensch: Die Schülerin versichert, ohne körperliche Einschränkungen zu sein, die spezielles medizinisches Wissen der Lehrkraft voraussetzen. Die Schülerin erklärt sich bereit, der Lehrkraft alle bekannten Befunde und Einschränkungen ihres Pferdes mitzuteilen, damit ein pferdegerechtes Training möglich ist.
Sicherheit: Die Lehrkraft empfiehlt für den Reitunterricht das Tragen eines bisher sturzfreien Reithelms, der die DIN-Norm erfüllt und alle fünf Jahre ausgetauscht wird. Personen über 18 Jahren obliegt diese Entscheidung, Personen unter 18 Jahre müssen im Reitunterricht von Elisabeth Adam einen entsprechenden Helm tragen. Auch empfiehlt die Lehrkraft das Tragen von Schuhwerk, welches über die Knöchel reicht und besonders für die Arbeit mit Jung- oder Problempferden das Tragen von Handschuhen.
Haftung: Der Schülerin wird empfohlen, für sich und das Pferd ausreichende Privathaftpflicht- und Unfallversicherungen abzuschließen. Die Teilnahme am Unterricht und der Umgang mit dem Pferd erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr, bei Unfällen und Schäden können keine Haftungs- und / oder Schadensersatzansprüche gegen die Lehrkraft geltend gemacht werden. Davon abgesehen sind Schäden, die von der Haftpflicht- oder Bereiter-Versicherung von Elisabeth Adam abgedeckt sind. Die Freistellung gilt nicht für die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Terminabsagen durch die Schülerin: Einheiten, die nicht oder weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurden, werden nicht nachgeholt oder erstattet. Erfolgt die Absage der Unterrichtsstunde durch die Schülerin mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, kann diese Einheit bis zum Ablauf von 4 Wochen nachgeholt werden. Pro Monat stellt die Lehrkraft dafür einen Nachholtermin zur Verfügung. Kann die Schülerin von keinem der zur Auswahl gestellten Termine Gebrauch machen, verfällt die Möglichkeit der Wahrnehmung eines Nachholtermins.
Situative Anpassung der Unterrichtssituation: Verspätet sich die Schülerin über 15 Minuten zu dem vereinbarten Termin, obliegt es der Lehrkraft, ob und in welcher Form die Unterrichtseinheit stattfindet. Im Falle eines so begründeten Ausfalls des Unterrichts besteht kein Anspruch auf Erstattung der Unterrichtseinheit. Die Unterrichtseinheiten werden der Verfassung von Schülerin und Pferd angepasst. Ist keine Reithalle vorhanden, können bei Regen theoretische Lerneinheiten sowie Übungen im Unterstand erfolgen. Die Lehrkraft rät dazu, die Einheiten bei Hitze so zu gestalten, dass das Pferd nicht überanstrengt wird. Auch Geländetraining ist möglich.
Pausierung: Erkrankt die Schülerin oder ihr Pferd in besonderem Maße, können die Unterrichtseinheiten ausgesetzt und nachgeholt werden. Die Zahlung erfolgt in dieser Zeit weiter. Können die Stunden nach Ablauf von sechs Wochen nicht wieder aufgenommen werden, erfolgt eine Auflösung der Vereinbarung. Einheiten, die innerhalb der sechs Wochen ausgefallen sind, können innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Mitteilung der Erkrankung nachgeholt werden.
Terminabsagen durch die Lehrkraft: Werden Einheiten durch die Schuld der Lehrkraft versäumt, bietet die Lehrkraft bis zu drei Ausweichtermine zur Auswahl an. Sollte der Lehrkraft nicht möglich sein, Ausweichtermine anzubieten, werden die entfallenen Stunden finanziell erstattet.
Kündigung: Es ist der Schülerin möglich, jeweils zum Ende des Folgemonats mit einer Vorlaufzeit von sechs Wochen zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Erhöhung des Unterrichtshonorars: Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig und wird mindestens zwei Wochen im Voraus angekündigt. Bei Anhebung des Unterrichtshonorars ist eine außerordentliche Kündigung in schriftlicher Form zum Termin der Honoraranhebung möglich.
Definition “Einheit”: Eine Einheit beträgt 60 Minuten Anwesenheit der Lehrkraft ab vereinbartem Unterrichtsbeginn am Unterrichtsort. Der Preis pro Einheit ist unabhängig davon, wie viele Minuten pro Einheit Schülerin und Pferd mit der Lehrkraft in der Reitbahn verbringen. Tätigkeiten wie Terminvereinbarungen, Beratungsgespräche, Vor- und Nachbereitung des Pferdes und Weiteres fallen ebenso unter Leistungen der Lehrkraft, welche innerhalb der 60 Minuten durchgeführt werden.
Weitere Leistungen: Leistungen, die nach Ablauf der 60 Minuten nach Unterrichtsbeginn durch die Lehrkraft erbracht werden, können durch die Lehrkraft in Rechnung gestellt werden. Auch obliegt es der Lehrkraft, telefonische Beratungsgespräche sowie Beratungen via E-Mail, WhatsApp und anderer Messenger-Dienste abzurechnen. Hierfür können 15€ pro angefangene 15 Minuten berechnet werden oder es wird der Satz für Online-Beratungen / Online-Unterricht geltend gemacht (45€ für die ersten 30 Minuten, jede weitere angefangene Viertelstunde 10€).
Gewährleistung: Die Lehrkraft versichert, die Einheiten unter Einsatz ihres Wissens und Könnens sorgfältig zu gestalten. Sofern Bedarf und Möglichkeit bestehen, empfiehlt die Lehrkraft Materialien und verweist an weitere Dienstleistungen Dritter. Auch verpflichtet sich die Lehrkraft zu beständiger Fort- und Weiterbildung. Dennoch können seitens der Lehrkraft bezüglich der Trainingsergebnisse keine Versprechungen gemacht werden. Diese sind abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, die nicht in der Macht der Lehrkraft liegen.
Änderung der AGB: Die Lehrkraft behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Internetseite veröffentlicht. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Einwilligung in die Datennutzung:
Kontaktaufnahme: Die Schülerin willigt ein, von Elisabeth Adam über folgende Kanäle kontaktiert zu werden: per Anruf – per SMS – per WhatsApp oder weitere Messenger-Dienste – per Post – per E-Mail.
Speicherung der Daten: Die Schülerin willigt ein, dass Elisabeth Adam ihre Daten auch nach Kündigung des Vertrages speichert und zur Zustellung von Angeboten nutzt.
Widerrufrecht: Die Bestätigung der Datennutzung erfolgte freiwillig. Es steht der Schülerin frei, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressum angegebene Anschrift zu richten.
